Die Mitglieder im Alter von 16 - 62 Jahren, wenn sie für den Feuerwehrdienst körperlich geeignet sind.
Mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (62 Jahre) oder aus gesundheitlichen Gründen aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Feuerwehrmitglieder.
Diese werden von der Mitgliederversammlung der aktiven Mitglieder ernannt.